Rechtsprechung
SG Kassel, 11.10.2000 - S - 4/U - 824/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 11.10.2000 - S - 4/U - 824/96
- SG Kassel, 11.10.2000 - S 4 U 824/96
- LSG Hessen, 14.02.2006 - L 3 U 49/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus SG Kassel, 11.10.2000 - S - 4/U - 824/96
Hierbei muss ein so hoher Grad der Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des gesamten Ergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 54, 285, 287; 61, 127, 128).Hingegen genügt für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge schädigender Einwirkungen - die Kausalität also - die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs (s. BSGE 58, 76, 78; 61, 127, 128), die dann gegeben ist, wenn nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen diese Kausalität spricht.
- BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84
Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des …
Auszug aus SG Kassel, 11.10.2000 - S - 4/U - 824/96
Hingegen genügt für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge schädigender Einwirkungen - die Kausalität also - die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs (s. BSGE 58, 76, 78; 61, 127, 128), die dann gegeben ist, wenn nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen diese Kausalität spricht. - BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - …
Auszug aus SG Kassel, 11.10.2000 - S - 4/U - 824/96
Der ursächliche Zusammenhang ist jedoch nicht schon dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59). - BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54
Versorgungsanspruch wegen
Auszug aus SG Kassel, 11.10.2000 - S - 4/U - 824/96
Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der beruflichen Belastung und der festgestellten Gesundheitsschädigung - die haftungsausfüllende Kausalität also - beurteilt sich auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung nach der im Sozialrecht herrschenden Lehre von der wesentlich mitwirkenden Bedingung (s. hierzu BSG 1, 72, 76; 6, 164, 169; 12, 242, 165).